Corona-Informationen                   Stand 15.01.2022

Unser TSG-05-Hygieneschutzkonzept sowie die Handlungsempfehlung des BLSV können Sie hier downloaden.

Hygieneschutzkonzept TSG 2005 Bamberg e.V.

 

Stand: 31.01.2022

 

 

 

Organisatorisches

 

Durch Vereinsmailings, Schulungen, Vereinsaushänge und durch Veröffentlichungen auf der Homepage und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind.

 

Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurde das Personal (hauptberufliches Personal, Trainer, Übungsleiter) über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und geschult.

 

Unter der allgemeinen Maskenpflicht (FFP2-Maske) ist grundsätzlich das Tragen einer FFP2-Maske unter Beachtung der Vorgaben der Bayer. Staatsregierung zu verstehen .

 

Die Einhaltung der Regelungen werden regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Platzverweis.

 

Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln

 

Wir weisen unsere Mitglieder darauf hin, den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen im In- und Outdoor-Bereich, wo immer es ist, einzuhalten.

 

Körperkontakt außerhalb der Trainingseinheit (z.B. Begrüßung, Verabschiedung usw.) ist auf ein Minimum zu reduzieren.

 

Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, einer Quarantäne-Maßnahme unterliegen oder eine aktuelle Corona-Infektion nachweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.

 

Mitglieder werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend die Hände zu waschen und diese auch regelmäßig zu desinfizieren. Für ausreichende Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher ist gesorgt.

 

Vor und nach dem Training (z.B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Umkleiden, Abholung und Rückgabe von Sportgeräten usw.) gilt eine Maskenpflicht (FFP2-Maske) in allen Innenräumen.

 

Durch die Benutzung von Handtüchern und Handschuhen wird der direkte Kontakt mit Sportgeräten vermieden.

 

Geräteräume werden nur einzeln und zur Geräteentnahme und –rückgabe betreten. Sollte mehr als eine Person bei Geräten (z.B. Trampolins, Matten) notwendig sein, gilt eine Maskenpflicht (FFP-2Maske).

 

 

-2-

Vereinsveranstaltungen, wie Trainings, Wettkämpfe oder Versammlungen werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können.

 

Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage

 

Personen, die Krankheitssymptome aufweisen, einer Quarantänemaßnahme unterliegen oder eine aktuelle Corona-Infektion vorweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.

 

Vor Betreten der Sportanlage werden die Mitglieder bereits auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern hingewiesen.

 

Eine Nichteinhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z.B. Ehepaare, Mitglieder des eigenen Haushaltes)

 

Beim Betreten der Sportanlage gilt eine Maskenpflicht (FFP-2Maske) im Indoor-Bereich.

 

Auf der Sportanlage ist Handdesinfektionsmittel bereitgestellt. 

 

Zusätzliche Maßnahme im Indoor-Sport

 

Indoor-Sportstätten sind im Abstand von 30 Minuten für ca. 3-5 Minuten zu lüften

 

Zwischen den einzelnen Trainingseinheiten werden die Pausenzeiten so geregelt, dass ein ausreichender Frischluftaustausch gewährleistet ist.

 

Entsprechende Lüftungsanlagen sind aktiv und werden genutzt.

 

Zusätzliche Maßnahmen in sanitären Einrichtungen, Umkleiden und Duschen

 

Bei der Nutzung von Umkleiden, Toiletten sowie weiteren sanitären Einrichtungen gilt eine Maskenpflicht (FFP2-Maske). Während des Duschvorgangs  ist keine Maske zu tragen.

 

Sofern möglich, wird in den sanitären Einrichtungen sowie in den Umkleiden und Duschen  für eine ausreichende Durchlüftung gesorgt.

 

Bei Umkleiden und Duschen ist sichergestellt, dass der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann. In Mehrplatzduschräumen wird nicht jede Dusche in Betrieb genommen.

 

In den sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren. Außerdem werden die sanitären Einrichtungen einmal täglich gereinigt.

 

Zusätzliche Maßnahmen im Wettkampfbetrieb

 

Vor und nach dem Wettkampf gilt für alle Teilnehmenden eine allgemeine Maskenpflicht (FFP2-Maske) im Indoor-Bereich. Die Maske darf nur während der Sportausübung abgenommen werden.

 

 

-3-

Generell gilt die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m. Der Mindestabstand kann lediglich bei der Sportausübung unterschritten werden.

 

Wettkämpfe werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung durchführen zu können. Dazu zählen auch die Kontaktdaten der gastierenden Vereine sowie die zur Durchführung notwendigen Personen (z.B. Schiedsrichter). Die Verantwortung für die Datenerfassung liegt beim gastgebenden Verein.

 

An Wettkämpfen dürfen nur Sportler teilnehmen, welche keine Krankheitssymptome vorweisen und keiner Quarantänemaßnahm unterliegen. Ausgeschlossen vom Wettkampfbetrieb sind auch Personen mit aktuell nachgewiesener Corona-Infektion.

 

Auch für die Sportler (Heim- und Gastverein)  gilt die Nachweispflicht nach „2Gplus“. Dies wird durch eine Überprüfung vor Ort sichergestellt.

 

Der Heimverein ist dafür verantwortlich, dass auch der Gastverein nur mit „2Gplus“ die Sportstätte betritt und zudem über weitere Hygieneschutzmaßnahmen informiert ist.

 

Der Heimatverein ist berechtigt, bei Nicht-Beachtung der Hygieneschutzmaßnahmen einzelne Personen vom Wettkampf auszuschließen und von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen.

 

Ersatzspieler und Betreuer haben bis zur Einnahme ihres Platzes in geschlossen Räumlichkeiten eine Maske zu tragen.

 

Die zur Durchführung des Wettkampfes notwendigen Sportgeräte und weitere Materialien werden vor und nach dem Wettkampf ausreichend gereinigt und desinfiziert.

 

Unnötiger Körperkontakt (z.B. Jubel, Abklatschen usw.) ist zu vermeiden.

 

Handtücher und Getränke werden vom Sportler selbst mitgebracht.

 

Der   Zugang zur Spielfläche ist für Zuschauer untersagt bzw. wird deutlich abgetrennt.

 

Zusätzliche Maßnahmen für Zuschauer

 

Sämtliche Zuschauer werden durch Aushänge und persönlichen Hinweisen auf die Einhaltung der geltenden Hygieneschutzmaßnahmen hingewiesen. Bei Nicht-einhaltung hat der Betreiber der Anlage bzw. der Veranstalter die Möglichkeit, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen.

 

Es dürfen sich nur Zuschauer auf dem Vereinsgelände befinden, welche keine Krankheitssymptome vorweisen oder keine Quarantänemaßnahmen unterliegen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Personen mit aktuell nachgewiesener Corona-Infektion.

 

Der Zugang zur Sportstätte ist auch für Zuschauer ausschließlich nur mit  2Gplus-Nachweis zulässig.

 

Für Zuschauer gilt die Maskenpflicht (FFP2-Maske) und der Mindestabstand von 1,5 m in der gesamten Sportstätte.

 

Selbsttests werden nur akzeptiert, wenn sie vor Ort unter Aufsicht durch den Betreiber bzw. Veranstalter durchgeführt werden.

 

 

-4-

Für Zuschauer stehen bei Betreten der Anlage und auch auf der Anlage verteilt ausreichend Wasch- bzw. Desinfektionsmöglichkeiten zur Verfügung.

 

Durch entsprechende Absperrungen wird sichergestellt, dass es zu keinen Kontaktmöglichkeiten zwischen den Sportlern und Zuschauern kommen kann.

Bamberg, den 31.01.2022

 

 

 

Bamberg, den 31.01.2022                                                     Harald Kobold

 

Ort, Datum                                                                          

Besucher im Jahr 2017:  69.141

Besucher im Jahr 2018:  93.067

Besucher im Jahr 2019: 129.043

Besucher im Jahr 2020: 143.431

Besucher im Jahr 2021: 137.945

Besucher im Jahr 2022: 148.131

Besucher im Jahr 2023: 157.634

Besucher im Jahr 2024:

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